Kosten

Häufig gestellte Fragen:

Kann ich mit meinem normalen Krankenschein zum Heilpraktiker gehen?

Prinzipiell muss man diese Frage mit „leider nein“ beantworten.
Allerdings gibt es einige wenige gesetzliche Krankenkassen, die individuell und in Ausnahmefällen eine Heilpraktiker-Rechnung erstatten. Bitte erfragen Sie dies bei Ihrer Kasse.

Übernimmt meine private Versicherung die Kostenerstattung einer Heilpraktiker-Behandlung?

Zum Teil, ja. Das hängt u.a. von dem Tarif ab, den Sie mit Ihrer privaten Versicherung vereinbart haben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich auf Ihren Behandlungsvertrag keinen Einfluss habe. Es kann sein, dass Sie den kompletten Betrag oder einen Teil erstattet bekommen.

Zeitrahmen und Intensität richten sich nach Ihren Bedürfnissen, z.B. von 15 Minuten Kurztermin bis 2 Stunden (Systemische Beratung).

Damit Sie eine Richtlinie haben:
Der Energieausgleich beträgt in meiner Praxis 88,00 Euro pro Stunde (60 Min.). Evtl. zusätzlich anfallende Materialkosten (z.B. bei Injektionen oder Infusionen) werden mit Ihnen besprochen und entsprechend berechnet.

Für den ersten Termin nehmen Sie sich bitte auf jeden Fall eine gute Stunde Zeit.

Termine die nicht spätestens 24 Std. vorher abgesagt werden, können in Rechnung gestellt werden.